Psychotherapie - Händigkeitsberatung - Coaching Intuitive Ernährung

Zugang zur Psychotherapie & Kostenübernahme

Wenn Sie Interesse an einer Beratung oder Psychotherapie haben, melden Sie sich gern per Mail oder telefonisch während meiner Sprechzeiten (montags 09:00-09:30 Uhr oder mittwochs 13:00-13:30 Uhr) bei mir. Außerhalb der Sprechzeiten ist ein Anrufbeantworter aktiviert. Ich melde mich schnellstmöglich zurück, in der Regel innerhalb von 1-3 Werktagen. Wir werden zunächst einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren, in welchem Sie mir Ihre Themen und Anliegen schildern können, so dass ich prüfen kann, inwieweit ich Ihnen ein geeignetes Beratungs- bzw. Therapieangebot unterbreiten kann. Diese erste Sitzung dient vor allem auch dazu, dass wir beide prüfen können, ob wir uns eine vertrauensvolle gemeinsame Arbeit vorstellen können. Anschließend beraten wir über das weitere Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass die Kostenübernahme von Ihrem Versicherungsstatus abhängig ist. Im Folgenden schildere ich Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten der Kostenübernahme.

Privatversicherungen und Beihilfe

Bei den Privatversicherungen und der Beihilfe ist die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen, die beantragt werden können ebenso wie die Kostenübernahme für Psychotherapie individuell vertraglich geregelt. Bitte kontaktieren Sie Ihre Versicherung bzw. Beihilfestelle direkt und fragen Sie nach den Vertragsbedingungen und Formblättern zur Beantragung der Kostenübernahme für Ihre Behandlung. Bestenfalls können Sie diese Unterlagen bereits zu unserem unverbindlichen Erstgespräch mitbringen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Da ich in privater Praxis arbeite, ist mir die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht möglich.

In Ausnahmefällen kann Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Therapie in meiner Privatpraxis jedoch über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren genehmigen und auch bezahlen. Dazu müssten Sie nachweisen, dass Sie "unzumutbar lange auf eine psychotherapeutische Behandlung in einer kassenärztlich zugelassenen Praxis warten" müssten (siehe Sozialgesetzbuch 5 §13 Abs.3). Bitte informieren Sie sich bspw. hier über das genaue Vorgehen.

Da es sich hierbei um Einzelfallentscheidungen handelt, ist es ratsam, sich vorab(!) bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nach dem "gewünschten" Vorgehen bei der Psychotherapeutensuche im Rahmen der Kostenerstattung  zu erkundigen.

Selbstzahler

Es ist natürlich auch möglich, dass Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst tragen. Diese richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden in einem schriftlichen Behandlungsvertrag festgelegt.